C O N S U L T I N G

Eine fachliche Beratung kann immer dann sinnvoll sein, wenn der Auftraggeber oder Eigentümer eines denkmalgeschützten Objektes eine unabhängige Meinung einholen möchte. In der Denkmalpflege sind dafür zunächst die unteren Denkmalbehörden und die Landesdenkmalämter zuständig, die Objekte betreuen, die unter Denkmalschutz stehen. Zahlreiche Objekte, insbesondere im privaten Eigentum, sind davon aber nicht immer erfasst (z.B. Skulpturen, Gemälde, histor. Inventar). Hier ist der fachlich versierte Restaurator, Kunsthistoriker oder Gutachter gefragt, der den Kunden in neutraler Sichtweise berät.