Die bundesweiten Maßnahmen wurden verschärft und jedermann sollte sich an diese Regeln halten:
- Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die sozialen Kontakte so weit wie möglich zu reduzieren;
- Mindestabstand im öffentlichen Raum von 1,50 Metern, besser zwei Meter;
- Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine oder mit einer weiteren Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet;
- Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Teilnahme an erforderlichen Terminen, indivueller Sport und Bewegung an der frischen Luft bleiben weiter möglich;
- Gruppen feiernder Menschen – auch im Privaten – sind inakzeptabel;
- Gastronomiebetriebe werden geschlossen, nur die Mitnahme von Speisen und Getränken ist gestattet;
- Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege werden geschlossen – Ausnahmen gelten nur für medizinisch notwendige Dienste;
- In allen Betrieben ist es wichtig, die Hygienevorschriften einzuhalten und wirksame Schutzmaßnahmen umzusetzen;
- Die Maßnahmen sollen eine Geltungsdauer von mindestens zwei Wochen haben.