Sachverständigen Tätigkeit

Unter Gutachten versteht sich ein begründetes Urteil eines Sachverständigen über eine Zweifelsfrage. Das Gutachten soll dem Auftraggeber als Entscheidungshilfe dienen. Gutachten können in verschiedensten Kontexten erstellt werden, teilweise sind Form oder Inhalt an DIN gebunden. Ein Gutachten enthält beispielsweise Darstellungen von Erfahrungssätzen und die Ableitung von Schlussfolgerungen für die tatsächliche Beurteilung eines Geschehens oder Zustands durch einen oder mehrere Sachverständige. Der Sachverständige erstellt in der Regel Befunde, schriftliche Gutachten oder Stellungnahmen. Ein qualifizierter Gutachter soll zunächst Tatsachen feststellen und daraus Schlussfolgerungen ziehen. Ein Gutachten muss vollständig und nachvollziehbar sein und sollte möglichst auch für einen Nichtfachmann verständlich formuliert werden.

Durch seine jahreslange Berufserfahrung und praktische Tätigkeit in der Denkmalpflege und Restaurierung wurde Herr Ochsenfarth bereits vor über 20 Jahren in den Bundesverband Freier Sachverständiger aufgenommen und festes Mitglied.

Mit seiner weiteren Berufung zum ö.b.u.v. Sachverständigen der HWK Bielefeld mit Teilgebiet: Restaurierungen (12.2017 bis 6.2022) verfügt er über die notwendigen  Erfahrungen und Kenntnisse in diesen Fachbereichen. Diese Tätigkeit wurde aus eigenem Entschluß im Juni 2022 niedergelegt.

Heute können versch. Leistungen in diesen Bereichen erbracht werden, insbesondere Stellungnahmen und Gutachten in der Restaurierung, speziell zur Beurteilung und von Schäden an Skulpturen, Gemälden, Inventarien und Kunstgut.