Konzepte

Nach der Beratung oder den Gutachten können weitere Konzepte erfolgen, die dem Eigentümer die weiteren Maßnahmen aufzeigen, die für sein Projekt notwendig oder sinnvoll sind. Dabei sind grundsätzlich drei verschiedene Schwerpunkte möglich:

a) Konservierung (Substanzerhaltung)

Dieser Begriff umfasst alle Arbeiten, Überlegungen und Maßnahmen, die zunächst an einem Objekt angewendet werden sollten, um die Substanz zu erhalten, mögliche Beschädigungen zu stoppen und Maßnahmen durchzuführen, die für eine Konsolidierung notwendig sind.

b) Restaurierung (Wiederherstellung)

Die eigentliche Restaurierung folgt der Konservierung und umfasst all die Maßnahmen, die nach gemeinsamer Erörterung und Entscheidung in Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber und dem zust. Denkmalschutzamt für das Objekt beschlossen wurden.

c) Neugestaltung (Neufasssung)

Sofern eine Restaurierung nicht möglich oder gewünscht wird, kann das Objekt auch eine Neufassung nach unterliegenden Befunden oder eine Neugestaltung nach anderweitigen Gesichtspunkten erfahren. Dazu können Vergleichsbeispiele dienen.