RESTAURIERUNG

 

Als Restaurierung bezeichnet man bei Kulturgütern die Wiederherstellung eines alten Zustands, welcher oft im Laufe der Zeit verloren gegangen ist. Die an einer Restaurierung zu beteiligenden Fachgebiete richten sich entweder nach den zu restaurierenden Objekten (z. B. Skulpturen, Gemälde, Wandmalerein, Bücher oder Textilien) oder den verwendeten Materialien ( Holz, Leinwand, Papier, Metall oder Keramik)  sowie den angewendeten Techniken.

Primär wird dabei die akademische Restaurierung gemeint, bei der ein Restaurator nach der Grundausbildung (1 – 2 j. Praktikum) ein entsprechendes Hochschulstudium absolvieren muß, das nach 8 – 10 Semesternmit dem Titel Dipl. Restaurator/ heute Master abschließt.Nach der Definition des internationalen Museumsverbands ICOM beschreibt der Begriff „Restaurierung“ alle Handlungen, die die Wahrnehmung, Wertschätzung und das Verständnis für das Objekt fördern. Diese Maßnahmen werden nur dann ausgeführt, wenn ein Objekt durch vergangene Veränderungen oder Zerstörung Teile seiner Bedeutung oder Funktion verloren hat. Es gelten dabei die Grundsätze des Respekts für das Original und seine Geschichte sowie der Reversibilität. Beispiele für eine Restaurierung sind etwa das Zusammensetzen einer zerbrochenen Skulptur und die Rückformung eines Korbs.

Restaurierung unterscheidet sich damit von der Konservierung, die alle Maßnahmen umfasst, die den Zustand eines Objekts stabilisieren und das Eintreten künftiger Schäden verlangsamen sollen. Dabei spielen vor allem geeignete Umgebungsbedingungen eine Rolle. Des Weiteren kann z. B. eine Reinigung eine konservatorische Maßnahme darstellen.

Daneben gibt es seit einigen Jahren auch die Möglichkeit für Handwerksmeister in einem adäquaten Berufsbereich (z.B. Maler, Tischler, Stukkateur) den Abschluß z.B. Restaurator im Malerhandwerk zu erlangen, also als Restaurator im Handwerk zu arbeiten.