Ein Sachverständiger oder Gutachter ist eine natürliche Person mit einer besonderen Sachkunde und Auszeichnungen (Meister, Studium) auf seinem Fachgebiet. Der Sachverständige hat die Aufgabe, im Rahmen seines Fachgebietes und für seinen Auftraggeber (Gericht, Partei) genaue Feststellungen an einem Objekt zu treffen und diese in einem Sachverständigen- Gutachten niederzulegen, bzw. dem Gericht vorzutragen. Für Sachverständige gibt es versch. Verbände.